Förderung Lastenrad Nrw

Friday, 02-Apr-21 21:59:25 UTC
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Ebenso sollen die im Antragsformular genannten Unterlagen direkt mit dem Antragsformular hochgeladen werden. Eine Übermittlung der Anträge im Papierformat ist nur zulässig, wenn die elektronische Übermittlung eine unbillige Härte für den/die Antragsteller/in bedeuten würde. Informationen zum " Programmbereich Emissionsarme Mobilität" sowie alle benötigten Formulare gibt es auf. Wo kann ich ein E-Lastenrad kaufen? Mit einer Vielzahl an Marken und Modellen finden Sie bei B. das Lastenfahrrad mit elektronischer Unterstützung, das zu Ihnen passt. Ob sportliches, wendiges Zweirad oder robustes, stabiles Dreirad: besuchen Sie unsere Filialen in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Hagen, Köln, Mönchengladbach oder Porta Westfalica und lassen Sie sich beraten. Dank der Geld-zurück-Garantie erhalten Sie bei uns immer den günstigsten Preis. Neben dem Zuschuss durch das Land NRW profitieren Sie bei uns doppelt. B. schenkt Ihnen für Ihr neues Elektro-Lastenrad zusätzlich eine kostenlose Erstinspektion im Wert von über 120 €*.

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Heute (31. 03. 2020) endet die Förderung für Privatpersonen durch das Land NRW, die sich ein E-Lastenfahrrad anschaffen möchten. Angesichts der großen Bedeutung, die das Lastenrad insgesamt und momentan bei der Nachbarschaftshilfe spielt, bedauert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in NRW diese Entscheidung und fordert eine Neuauflage des Programms. Im Herbst 2018 hatte die Landesregierung im Rahmen des Förderprogramms des Wirtschaftsministeriums für E-Mobilität "" den finanziellen Zuschuss ins Leben gerufen. Der ADFC NRW fordert, dass im Zuge des geplanten Fahrradgesetzes für NRW eine Neuauflage bzw. Weiterführung der Lastenradförderung für Privatpersonen durch das Land NRW umgesetzt werden sollte. Nicht nur wie bisher in stark schadstoffbelasteten Städten bzw. Städten mit NO2-Grenzwertüberschreitung, sondern landesweit – da die NRW-Städte nur sehr zögerlich mit eigenen Förderungsangeboten nachziehen. Kommunale Fördermöglichkeiten für Privatpersonen gibt es in NRW bisher nur in Aachen, Bocholt, Emsdetten, Köln und Münster.

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Förderung beim Kauf elektrischer Lastenräder 08. 10. 18 Kategorie: Aktuelles, Presse Quelle/Source [´ | pd-f´] In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt eine Förderung für elektrisch betriebene Lastenräder. Bis zu 30% Förderung (max. 1. 000 Euro) für Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Städten mit NO2-Grenzwertüberschreitung sind möglich. Möglich macht dies ein Förderprogramm der Landesregierung NRW mit dem Namen "" für "Emissionsarme Mobilität". Neben Elektrofahrzeugen und E-Ladestationen fallen auch elektrische Lastenräder unter diese Förderung. Was wird gefördert? Gefördert wird die Anschaffung von elektrisch betriebenen, fabrikneuen Lastenfahrrädern. Die elektrischen Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer aufweisen und eine der folgenden Anforderungen erfüllen: Ein verlängerter Radstand oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Für wen gilt die Förderung?

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Lastenrad

In der "Mitte der Gesellschaft" ist das Lastenrad aber aus Sicht des ADFC bei weitem noch nicht angekommen. Schließlich stehen den ca. 2175 geförderten Lastenrädern (im Jahr 2019) in NRW-Städten mit NO2-Grenzwertüberschreitung (ca. 7, 3 Millionen Einwohner*innen) ca. 3, 1 Millionen privat genutzte Autos gegenüber. Das Ziel der Landesregierung NRW sollte weiterhin sein, durch eine veränderte Mobilität das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Mit dem Ende der Förderung von E-Lastenrädern für Privatpersonen wird ein wichtiger Anreiz für zukunftsfähige Mobilität abgeschafft. Über den ADFC NRW Der ADFC NRW e. V. ist mit mehr 45. 000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad.

Elektrolastenräder | ElektroMobilität NRW

Die NRW-Förderung für E-Lastenfahrräder für Privatnutzer wird zum 31. März 2020 auslaufen. Die NRW-Landesregierung hat mit der Förderung elektrischer Lastenräder für Privatleute einen Impuls für eine alternative Mobilitätsoption in stark schadstoffbelasteten Städten gegeben. Eine Reduzierung der Emissionen im Straßenverkehr ist nicht nur durch einen Antriebswechsel von fossilen Verbrennungsmotoren auf Elektrofahrzeuge möglich. Auch die Nutzung anderer Verkehrsmittel kann speziell in dicht besiedelten Städten Vorteile wie geringere Parkplatzprobleme bieten. Beim Transport großer oder schwerer Güter kann das Lastenrad eine gute Alternative zum Auto darstellen. Mehr als 3. 000 E-Lastenräder in NRW gefördert Seit Februar letzten Jahres wurden mehr als 3. 000 Lastenräder in Nordrhein-Westfalen gefördert - drei Viertel davon für Privatleute. Das Lastenrad ist damit als Transportmittel in der Mitte der Gesellschaft angekommen und eine Anreizwirkung durch eine Förderung somit nicht mehr notwendig – zumal ein Lastenrad aufgrund der sehr viel geringeren Anschaffungs- und Unterhaltskosten ohnehin wirtschaftlicher als ein Auto ist.

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Bis zu 30 Prozent der Kosten für ein E-Lastenfahrrad können Privatpersonen vom Land NRW erstattet bekommen. "Das können bis zu 1. 000 Euro sein", so von Reis - allerdings kosten die Räder meist auch mehrere tausend Euro. Fahrradläden stellen weiterhin Angebote aus Die Fahrradläden in NRW haben zurzeit allerdings wegen der Corona-Krise geschlossen. Einige Geschäfte stellen Angebote noch telefonisch oder per E -Mail aus. Das NRW -Wirtschaftsministerium begründet seine Entscheidung damit, dass der Förderauftrag nach knapp eineinhalb Jahren erfüllt war. Durch das Programm sollte das E-Lastenrad in NRW bekannter gemacht, und Autofahrer sollten zum Umsteigen auf das Rad motiviert werden. Landesregierung: Haben Anschub geleistet "Durch die Förderung konnte die Landesregierung hier einen spürbaren Anschub bei Privatleuten leisten", so eine Sprecherin des Ministeriums. Daher werde das Programm Ende März 2020 eingestellt. Unternehmen und Kommunen können dagegen weiterhin Fördergelder bekommen. Der Verkehrsexperte Bert Leerkamp von der Universität Wuppertal kann die Entscheidung der Landesregierung teilweise nachvollziehen.

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